Scheinselbständigkeit Mietfahrer Recht

Mietfahrer nicht scheinselbständig

Zum Thema Scheinselbständigkeit verweisen wir auf eine Gerichtsentscheidung. Urteil des Landessozialgerichts Bayern vom 29.03.2011 (Aktenzeichen L 8 AL 152/08). Mietfahrer sind nicht automatisch scheinselbständig.

Das Bundessozialgericht hat mit einem richtungsweisendem Urteil vom 31. März 2017 (Az. B 12 R 7/15 R) für viele Betroffene endlich Klarheit geschaffen und ein transparentes Abgrenzungskriterium für die Annahme einer selbständigen Tätigkeit geschaffen. Immer dann, wenn die Vergütung des betroffenen Subunternehmers deutlich über der Vergütung eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers liegt, ist grundsätzlich nicht von einer Scheinselbständigkeit auszugehen.

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